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Versenden von E-Mail
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Fristgebundene Anträge und Erklärungen gegenüber der Stadt können nur dann elektronisch abgegeben werden, wenn die Stadt im Einzelfall ausdrücklich diese Möglichkeit eröffnet. Zur Abgabe der Erklärung ist das vorgegebene Verfahren oder die vorgegebene e-mail Adresse zu verwenden.
Gästebuch und Diskussionsforen
Einträge in das Gästebuch und die Diskussionsforen müssen durch die Stadt freigeschaltet werden. Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Stadt entscheidet, welche Einträge freigeschaltet werden.
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